Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
liebe am Sachunterricht Interessierte und in den Sachunterricht Involvierte,
in der letzten Ausgabe von widerstreit-sachunterricht starteten wir eine
Reihe, die auf den ersten Blick banal erscheinende Fragen stellt, die uns als Expertinnen und
Experten für die schulische, die wissenschaftliche und ggf. die politische Praxis des
Sachunterrichts in ihrer Beantwortung eigentlich nicht herausfordern dürften, es aber dennoch
tun.
Die Frage nach der Bedeutung einer 5 als Zeugnisnote im Sachunterricht brachte in den
Antworten sehr heterogene Positionen und Problematiken hervor, die vielfältige Ansatzpunkte
für weitere Diskussionen bieten (vgl. www.widerstreit-sachunterricht.de 04/2005).
Für uns waren die Ergebnisse der ersten Fragerunde eine Motivation diese Reihe fortzuführen.
Die zweite Frage entstammt dem Kontext der Richtlinien und Rahmenpläne.
Ausgangspunkt ist ein kleiner, vermutlich redaktioneller Fehler im "Perspektivrahmen
Sachunterricht" der Gesellschaft für Didaktik des Sachunterrichts (GDSU 2002).
Eine der fünf Perspektiven in diesem Papier ist die "Naturwissenschaftliche". Nur an
einer Stelle, einem Überblicksabsatz, wird von der "Naturbezogenen Perspektive"
gesprochen (ebd., S. 3).
Wer nun einen Blick in die Richtlinien und Rahmenpläne für den Sachunterricht wirft,
die in jüngerer Zeit entstanden sind, bemerkt rasch, dass dort recht einheitlich von der
"Naturbezogenen" und eben nicht von einer "Naturwissenschaftlichen Perspektive"
gesprochen wird (z.B. in den neuen gemeinsamen Richtlinien von Berlin, Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern).
In der Diskussion des Beirats von widerstreit-sachunterricht entstand nun die Frage:
Wie lässt sich zwischen einer naturbezogenen und naturwissenschaftlichen Perspektive oder gar
einem naturbezogenen und naturwissenschaftlichen Lernen unterscheiden?
Und ergänzend: Hat eine solche Differenzierung - selbst wenn sie in Richtlinien präsent ist -
überhaupt eine Bedeutung für die Praxis des Sachunterrichts?
Schön wäre es, wenn die Differenzierung jeweils mit einem Beispiel verdeutlicht werden könnte.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Antworten bis zum 10. Juli 2005 an mich
(pech@uni-lueneburg.de) oder Marcus Rauterberg
(rauterberg@em.uni-frankfurt.de) senden könnten.
Diese werden dann gesammelt und - wie bereits im letzten Durchgang - in der nächsten Ausgabe
von widerstreit-sachunterricht dokumentiert.
Mit besten Grüßen und Wünschen für einen schönen Sommer,
Detlef Pech
P.S. Auch Ihre Antwort ist uns noch willkommen pech@uni-lueneburg.de.
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